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Künstliche Intelligenz = künstliches Urheberrecht?

Verantwortlicher Autor: Arbeitskreis EDV und Recht Köln Köln, 09.02.2019, 18:28 Uhr
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Köln [ENA] Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Neuronale Netze erledigen den Kundensupport, managen die supply-chain, bekämpfen Krankheiten und betreiben Aktienhandel. Der Vortrag erklärt die Funktionsweise und die Entwicklung von KI-Verfahren, insbesondere von Machine Learning Systemen wie z.B. Neuronalen Netzen. Ferner zeigt er, wie erlernte Modelle urheberrechtlich geschützt sind und wie sich dieser Schutz ergänzen.

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden. Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Unsere Referenten sind Christoph Henkelmann und Kjell Vogelsang. Herr Henkelmann ist Diplominformatiker, Mitgründer der Kölner Mobilagentur TheAppGuys, sowie Geschäftsführer und Mitgründer der DIVISIO GmbH. Bei DIVISIO leitet er die Entwicklung von KI Systemen im Kundenauftrag sowie für firmeneigene Produkte. Er hat 20 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung und fühlt sich in einem Dutzend Programmiersprachen zu Hause.

Kjell Vogelsang ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Sein Interesse gilt der Technik und der rechtlichen Umsetzung. Er beherrscht die Administration von Linux-Servern und verschiedene Programmiersprachen und hat seine Kanzlesoftware selbst geschrieben. Software-Projekte kennt er von innen und außen. Er ist Trainer in allen Fragen des Vertrags- und IT-Rechts, u.a für den Volkswagenkonzern, und Dozent an der Universität Münster.

Der Vortrag ist am Mittwoch, 27.02.2019, 18:00 Uhr um 20:00 Uhr im Hotel PULLMAN COLOGNE, Helenenstrasse 14, 50667 Köln. Der Kostenbeitrag ist 35,- € für Mitglieder und 50,- € für Nicht-Mitglieder. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Arbeitskreises EDV und Recht Köln unter www.akeur.de. Weitere Themen sowie die bisherigen Vorträge finden sich ebenfalls auf der Webseite. Haben Sie eigene Themen, die Sie vortragen möchten oder die Sie vermissen? Eine kurze Nachricht über die Webseite reicht und wir melden uns gerne bei Ihnen zurück.

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