Donnerstag, 28.03.2024 19:16 Uhr

Organspende: Mehrheit gegen die Entmündigung der Bürger

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Berlin, 16.01.2020, 21:03 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Special interest +++ Bericht 8339x gelesen
Organspende bleibt in Eigenverantwortung
Organspende bleibt in Eigenverantwortung  Bild: Thorben Wengert / www.pixelio.de

Berlin [ENA] Heute war der große Tag der Abstimmung im Bundestag, auf den schon viele Gesundheitsexperten, Politiker, Minister, Experten und viele andere hingefiebert hatten: Es ging darum, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, die Regelung für die Organspende zu ändern und die Bürger quasi zwangsverpflichten.

Und zwar dazu, an der Organspende automatisch teilzunehmen. Gesundheitsminister Spahn hatte diesen Antrag monatelang versucht bei den Bürgern schmackhaft zu machen, nicht zuletzt hatte unter anderem auch der SPD Gesundheitsmann Lauterbach bis zum Ende dafür gekämpft, das die sogenannte Widerspruchslösung, wie sie einige europäische Länder haben, auch bei uns gelten sollte.

Was war damit gemeint ? Bisher war die Regelung in Sachen Organspende, das jeder Bürger beim Arzt, im Testament oder z.B. über einen Organspendeausweis seinen Willen darüber erklären konnte, ob man Organspender sein wollte oder nicht. Hatte man keine Erklärung abgegeben, galt man nicht als Organspender. Diese Regelung sollte nun umgekippt werden. Jeder Bürger sollte per Gesetz zum Organspender erklärt werden und sollte sich dann explizit gegen die Organspende aussprechen, wenn diese bei ihm nicht vollzogen werden sollte.

Doch diese Regelung hatte bei vielen Bürgern zu Unmut geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Aufklärung zu der genauen Abwicklung sehr schwammig geblieben ist. Wo sollte man denn zu welchem Zeitpunkt wie seine Willenserklärung abgeben ? Bei der Krankenkasse, beim Hausarzt, gar beim Bundesministerium ? Sprüche von Herrn Lauterbach wie: Es würde reichen, in der Hosentasche einen Zettel mit seinem Willen dabei zu haben, wenn die Widerspruchslösung käme, waren dabei wenig hilfreich. Ebenso wären viele ältere Personen, die Berührungsängste mit diesem Thema haben oder gar nicht wüßten, wie Sie vorzugehen hätten, überfordert und würden deshalb nicht widersprechen.

Wie wäre denn die Aufklärung in Pflege- und Altenheimen gewesen, wer hätte darüber informiert und ggf. Widersprüche formuliert ? Viele ungeklärte Fragen, doch eines war klar: Natürlich wollte man mit dieser neuen Gesetzesregelung mehr Menschen zu unfreiwilligen Organspender machen, unfreiwillig deshalb, weil manche den Widerspruch vergessen, nicht machen, das Gesetz gar nicht kennen und andere Gründe mehr. Das wurde natürlich vehement von den Befürwortern bestritten, aber rechnen wir mal nach: Angeblich hätte sich eine Mehrheit der Bevölkerung, von zwischen 53 % - 60 % war heute in versch. Redebeiträgen den ganzen Tag über die Rede, für die neue Widerspruchslösung ausgesprochen.

Na bitte, wenn eine so große Zahl dafür ist, hat man doch auf ewige Zeiten genug Organspender. Wieviel Personen sterben denn jeden Tag in Deutschland ? Es sind pro Jahr rund 900.000 Personen, eher mehr. Das sind rund 2466 Personen pro Tag, davon rechnen wir jetzt nur 50 %, das sind immer noch 1233 Personen pro Tag, die dann ja als Organspender zur Verfügung stehen müßten. Wo ist denn da die große Lücke und zu wenig Spender ? Oder erklären diese 53 – 60 % dann doch nicht die Spendenbereitschaft sondern sind reine Statistikfüller ? Warum sonst will man quasi 100 % Organspender haben, wenn man diese gar nicht braucht ?

Weil natürlich viele Lippenbekenntnisse dabei sind, Bekundungen, Stimmungen, die in der Praxis nicht umgesetzt werden. Abgesehen davon: Wer hindert denn diese 53 – 60 % daran, jederzeit, auch jetzt nach dem Durchfallen des Gesetzes, trotzdem sich als Organspender registrieren zu lassen ? Angeblich soll es rund 1000 registrierte Organspender in Deutschland geben bei rund 9000 suchenden Personen (NDR Info 16.01.2020). Nanu, wo sind denn die ganzen Befürworter der Widerspruchslösung, also derer, das man automatisch Spender sein soll ? Mal ran an die Listen und eingetragen, oder war das Ganze nur dummes Gerede ?

By the Way würde mich mal interessieren wieviel Bundestagsabgeordnete als Organspender registriert sind oder zumindest einen Organspendeausweis bei sich tragen. Ich gebe eine Prognose ab: Maximal 25 % derer, die die Widerspruchslösung befürwortet haben. Zum Glück ist es aber heute nicht dazu gekommen weil die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, in Zahlen 432 Abgeordnete für den Antrag um Baerbock (Die Grünen) und Kipping (Linke) gestimmt haben. Spahn hatte bei seinem Antrag gerade mal eine Zustimmung von 292 Abgeordneten bei 379 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

Die dankenswerterweise heute verabschiedete Entscheidungsregelung läuft so ab: Wer zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat, ist Organspender. Der Hausarzt soll die Patienten alle 2 Jahre auf dieses Thema ansprechen, ebenso die Passbehörden alle 10 Jahre, damit sich die Bürger damit immer wieder neu befassen sollen. Ebenso soll entsprechendes Infomaterial die Entscheidung unterstützen. Der letztliche Eintrag in das Online – Register zur Organspendebereitschaft soll dann bei Ärzten, bei den Passbehörden oder sogenannten Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern möglich sein. Es ist beabsichtigt, das jeder Bürger auch selbst einen Zugang zu dem Register erhält mit eigenen Zugangsdaten.

Allerdings hat Herr Lauterbach einige Unklarheiten in der gestrigen TV Sendung „ Phoenix Runde „ aufgeworfen, insbesondere wie die sogenannte Warteliste und das Punktesystem für/in den Transplantationzentren zustande kommen. Daher habe ich heute beim Transplantationszentrum der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angefragt. Leider wurden trotz schriftl. und tel. Nachfrage die Fragen bis heute 20.00 Uhr nicht beantwortet. Wie ich erfahren konnte, ist das Zentrum gerade dabei, Ihre Webseite zu diesem Thema zu aktualisieren. Sollte ich doch noch ergänzende Infos kommen, werde ich diese hier ergänzen.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.