Montag, 09.12.2024 14:30 Uhr

Haftungsrechtliche Hinweise

Bilder, Bildinhalte und Texte: Da nicht jedes einzelne Bild geprüft werden kann ob es seriös ist, dürfen keine Bilder veröffentlicht werden, die gewaltverherrlichende Szenen darstellen oder auf denen Geschlechtsteile, nackte Busen oder Hintern zu sehen sind. Texte dürfen keine pornografischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Passagen enthalten.

Private Texte dürfen dann nicht weiterverbreitet werden, sofern eine Person einer anderen einen Brief, eine Email oder sonst eine Nachricht oder eine Information zukommen läßt. Der Empfänger dieser Nachricht oder Information darf diesen Text nicht öffentlich zitieren, es sei denn, der Autor bzw. Absender hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Und in den Beiträgen dürfen keine Nummern für Mehrwerdienste veröffentlicht werden.


DSGVO-Thematik

Bitte beachten Sie, dass ab dem 25. Mai 2018 keine Bilder mehr von Personen veröffentlicht bzw. gespeichert werden können. Die Gründe:

Das Recht eines Fotografen, Bilder von abgebildeten Personen zu veröffentlichen, war bisher im Kunsturhebergesetz geregelt. Dieses Gesetz stand diesbezüglich über dem (bisherigen) Bundesdatenschutzgesetz.

Doch das ändert sich durch die DSGVO-Thematik.

Demnach wird jetzt die Aufnahme von Personen (nicht die Veröffentlichung der Bilder) zu einem Vorgang einer personenbezogenen Datenerhebung. Das bedeutet: Die Aufnahme fällt in den Anwendungsbereich der DSGVO. Die Konsequenz daraus? Der Fotograf muss alle abgebildeten Personen um Genehmigung bitten, ein Aufnahme machen zu dürfen - und zwar bevor die Aufnahme gemacht wird.

Klar, im Tagesgeschäft eine nicht durchführbare Vorgehensweise. Aber genau dies verlangt das DSGVO. Es würde auch ein mündliches Einverständnis reichen, als Pressefotograf ist man in der Nachweispflicht.

Hinzu kommt, und das ist das eigentliche K.O.-Kriterium, folgender Umstand: Sie als Pressefotograf oder Urheber des Bildmaterials, veröffentlichen Bilder von Personen auf ENA. Die Bilder werden auf den ENA-Servern gespeichert und so wird ENA automatisch ein Auftragsdaten-Verarbeiter fremder Daten. Dann aber müsste ENA mit jedem Pressefotograf oder Urheber von Bildmaterial einen gesonderten Vertrag schließen über die Verarbeitung und Speicherung von Auftragsdaten. Diese Verträge wären ein bürokratisches Monster, das wir keinesfalls bewältigen können.

Deshalb können auf ENA keine Bilder mehr von Personen veröffentlicht werden, auch wenn deren Einwilligung vorliegen sollte. Die Einwilligung ist die eine Hürde, die zweite Hürde ist die Auftragsdatenverarbeitung. Und daran scheitert das Ganze - leider.

Speichern Sie daher keine Bilder mehr von Personen auf ENA. Veröffentlichen Sie auch keine Bilder mehr von Personen auf ENA - diese Bilder und damit die Berichte würden gelöscht (also nicht abgelehnt, sondern direkt gelöscht).

Zu verdanken haben wir das alles den Politikern, die es schlicht und einfach versäumt haben, für wissenschaftliche, künstlerische, redaktionelle oder journalistische Zwecke sogenannte Ausnahmeregelungen zu schaffen. Wo sind diese Ausnahmeregelungen? Es gibt sie nicht. Keine entsprechende Gesetzgebung, keine Ausnahmeregelungen - nichts.

Thema Urheberrecht: Bilder, welche Sie von Dritten erhalten, sind in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Bildmaterial nutzen, für das Sie nicht die Rechte haben, können Sie vom Urheber zivil - und strafrechtlich verfolgt werden. Auch für Texte gilt das Urheberrecht. Wenn Ihnen nicht eine dritte Person ein Nutzungsrecht an Texten oder Textpassagen eingeräumt hat, so dürfen Sie diese Texte nicht verbreiten. Geschieht dies doch, dann können Sie vom Urheber zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Links: Werden in Beiträgen Links (Verlinkungen) gesetzt, so dürfen diese nicht auf Website mit pornografischen, diskriminierenden, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten oder Darstellungen verweisen (gilt auch für Websites mit so genannten Mehrwerdiensten, z. B. 0900er-Services etc.).

Redaktionelle Inhalte

Beiträge und Bildmaterial dürfen weder rechtswidrige Handlungen erfüllen noch zu solchen auffordern. Beleidigende, bedrohende, pornographische, obszöne und diskriminierende Beiträge sind verboten. Ebenso unzulässig sind Beiträge, die Rechte Dritter (Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) im In- und/oder Ausland verletzen.

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ENA behält sich das Recht vor, Autoren zu sperren bzw. zu deaktivieren oder nach freiem Ermessen Beiträge (auch ohne Rücksprache) zu löschen oder zu deaktivieren, wenn gegen einen oder mehrere Punkte dieser Haftungshinweise verstossen wird. Der Autor hat in diesem Falle keinen Anspruch auf eine (vorherige) Benachrichtigung.

Beachten Sie bitte: Vor einer Veröffentlichung werden redaktionelle Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße und formale Qualitätskriterien geprüft (z. B. Diskriminierung, Verletzung von Marken- oder Persönlichkeitsrechten, grobe Rechtschreibfehler, Jugend gefährdende Inhalte etc.). Erst nach Freigabe durch die ENA-Redaktion, können Berichte oder Fotomaterial und deren Änderungen veröffentlicht werden.

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