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Rückschlag für Mieter: Deckelung von Indexmieten

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert Berlin, 06.04.2024, 12:57 Uhr
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Blick auf Häuser in Berlin
Blick auf Häuser in Berlin  Bild: Klaus Krönert

Berlin [ENA] Offensichtlich ist die Deckelung der Index-Miete durch die Ampel-Koalition ist für diese Legislaturperiode offenbar vom Tisch. "Derzeit wird nicht an einem Gesetzentwurf im Sinne der Fragestellung gearbeitet", heißt es in einer Antwort des für Mietrecht zuständigen Bundesjustizministeriums.

Ständige Erhöhungen der Mieten sind für Mieter nicht nur ein Ärgernis, sondern in einigen Bereichen erreichen die Mieten bereits Bereiche, dass sich viele Mieter fragen, wie lange die gemietete Immobilie noch finanzierbar ist. Themen wie Deckelung der Mieten (Festlegung Obergrenze des Mietzins) sind daher immer wieder in den Parlamenten immer wieder ein Thema. Gerade bei Modernisierungen sind oft Mieterinnen und Mieter überfordert, wenn dann die Modernisierung in die monatliche Miete mit einberechnet wird und es somit zu einer Erhöhung der Miete kommt.

Eine Deckelung von Indexmieten durch die Ampel-Koalition ist für diese Legislaturperiode offenbar vom Tisch. Darüber berichten diverse Medien. Bereits 2022 gab es von der damaligen Fraktion "Die Linke" einen entsprechenden Antrag. "Zu Zeiten einer hohen Inflation wird die Bevölkerung mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert. Besonders Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sind von plötzlichen finanziellen Engpässen, Notlagen und Verschuldung bedroht.", hieß es im damaligen Antrag der Fraktion.

Der SoVD-Hamburg betonte im letzten Jahr: „Indexmieten gehören auf den Index und sind zurückzuführen in Normalmietverträge“. Landeschef Klaus Wicher fordert eine radikale Umkehr: „Indexmieten sind unmoralisch. Wir fordern, dass Indexmieten zurück in normale Mietverträge verwandelt werden können. Es ist ja nicht so, dass bei konventionellen Mietverträgen eine Erhöhung des Mietzinses unmöglich ist. Aber sie ist überschaubar.“

Wie jetzt die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, ist die Deckelung von Indexmieten vom Tisch. Die NOZ bezieht sich dabei auf eine Mittelung des Bundesjustizministeriums. Laut der NOZ ist das eine Antwort auf eine Anfrage der "Linken im Bundestag". Hintergrund: Die Indexmiete ist eine im Mietvertrag vereinbarte Mietänderung zwischen Mieter und Vermieter. Grundlage ist der §557b des BGB.

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